FAQ: Wohnen in den Wohnheimen der KHG


  • Ich studiere in Tübingen oder möchte demnächst dort studieren. Wann kann ich mich für ein Zimmer in den Wohnheimen der KHG bewerben?
    • Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist Ende Juni, für das Sommersemester Mitte Januar vor dem betreffenden Semester. Der genaue Termin wird auf der Homepage bekannt gegeben. Im CSH wird gelegentlich auch unter dem Semester ein Zimmer frei, das wird dann außerordentlich auf unserer Homepage ausgeschrieben und es findet ein Extra-Bewerbungsverfahren seperat vom Hauptbewerbungsverfahren für dieses Zimmer statt.

      Hinweis für Studienanfänger:innen: es ist durchaus möglich, sich zu bewerben, bevor der Zulassungsbescheid durch die Uni verschickt wurde, was oft erst nach unserem Bewerbungsschluss geschieht. Der Zulassungsbescheid muss dann bei Einzug vorgelegt werden.

  • Wie läuft die Zimmervergabe ab?
    • In jedem Wohnheim sichtet ein kleiner Kreis (Hausleitung, Haussprecher:innen und 2-3 weitere Vertreter:innen) die Bewerbungen und legt eine Vorauswahl fest. Im Erasmushaus werden diese Bewerber:innen zu Kennenlern-Gesprächen eingeladen. Danach wird im Zimmervergabe-Ausschuss die Auswahl getroffen. Im CSH treffen die Zimmervergabe-Vertreter:innen der Stockwerke zusammen mit der Hausleitung aus den Vorschlägen des kleinen Kreises ihre Auswahl.
  • Kann ich in den Wohnheimen der KHG wohnen, wenn ich nicht an der Uni eingeschrieben bin?
    • Die Wohnheime der KHG sind für Studierende, also ist die Immatrikulation die Voraussetzung dafür, dass man ein Zimmer bekommen kann. Im CSH kann in begründeten Ausnahmefällen von dieser Voraussetzung abgesehen werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Hausleitung in Absprache mit dem Zimmervergabe-Ausschuss.
  • Wie lange kann ich in den Wohnheimen der KHG wohnen bleiben?
    • Die Mietverträge in den Wohnheimen werden semesterweise abgeschlossen. Sie können so lange semesterweise verlängert werden, bis die maximale Wohnzeit erreicht ist. Im Erasmushaus beträgt die maximale Wohnzeit 6 Semester. Im CSH können Sie maximale 8 Semester wohnen.

      Anmerkung: Die Wohnzeiten der beiden Wohnheime beeinflussen sich nicht gegenseitig. Wer zuerst (bis max. 8 Semester) im CSH gewohnt hat, kann danach noch max. 6 Semester im Erasmushaus wohnen und umgekehrt (solange eine Immatrikulation vorliegt).

  • Ich habe bereits einige Semester in einem Wohnheim der KHG gewohnt, bevor ich für ein Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt woanders war. Kann ich wieder in das gleiche Wohnheim einziehen?
    • Man kann sich auf jeden Fall wieder bewerben, früheres Engagement im Haus ist dabei von Vorteil. Die frühere Wohnzeit wird dann auf die maximale Wohnzeit angerechnet.
  • Mein Studiengang sieht vor, dass es eine berufsvorbereitende Phase gibt, in der man nicht eingeschrieben ist, die aber integraler Bestandteil des angestrebten Abschlusses ist. (PJ, PreMaster). Kann ich in dieser Zeit weiter im Wohnheim wohnen bleiben?
    • Grundsätzlich gilt: die Immatrikulation an der Universität ist das entscheidende Kriterium dafür, in einem Studierendenheim wohnen zu können. In begründeten Einzelfällen kann davon abgesehen werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Hausleitung.
  • Kann ich als Doktorand:in ein Zimmer in den Wohnheimen der KHG bekommen?
    • Im Erasmushaus ist das nicht möglich. Im CSH ist es nur in Ausnahmefällen möglich: wer an der Uni immatrikuliert ist, keine Anstellung (z.B. als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in) hat oder noch während der regulären Wohnzeit mit der Promotion beginnt, kann von der Hausleitung als Bewohner:in zugelassen werden.
  • Ich bin in den Semesterferien nicht da. Kann ich mein Zimmer zwischenvermieten?
    • CSH: Eine Untervermietung ist durch den Mietvertrag ausgeschlossen. Erasmushaus: In den Semesterferien ist es möglich sein Zimmer für maximal 2 Monate zwischenzuvermieten.
  • Zu welchen Terminen kann ich regulär, d.h. nach Ablauf des Mietvertrages, ausziehen?
    • Die Mietverträge werden jeweils über ein Semester abgeschlossen, d.h. sie gelten vom 1. Oktober bis zum 31. März im Wintersemester bzw. vom 1. April bis zum 30. September im Sommersemester. Der Auszug erfolgt in Absprache mit der Verwaltung. Fällt für Zimmer im Erasmushaus das Mietende auf einen Samstag, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreien Tag muss der Auszug am vorausgehenden, letzten Arbeitstag (Montag - Freitag) des Monats stattfinden.
  • Kann ich auch nur für 1-2 Monate in den Wohnheimen der KHG wohnen?
    • Nein, die Mietverträge werden immer über ein ganzes Semester abgeschlossen. Daher ist es nicht möglich nur 1-2 Monate ein Zimmer in den Wohnheimen der KHG zu mieten.
  • Kann ich auch während dem Semester kündigen und ausziehen?
    • Der Mietvertrag läuft stets für die Dauer eines Semesters. Im Erasmushaus ist es daher nicht möglich den Vertrag früher zu kündigen. Allerdings kann man sein Zimmer in den Semesterferien für maximal zwei Monate zwischen vermieten. Wer im CSH vor Ablauf des Mietvertrags ausziehen möchte, muss dies mit einer Frist von 10 Wochen bei der Hausverwaltung und der Hausleitung anmelden. Das freie Zimmer wird dann auf der Homepage ausgeschrieben und neu vergeben .
  • Ich habe einen Studienplatz an einer anderen Uni / Ich möchte im Zuge meines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren / Ich habe mein Studium aufgegeben und mich anderweitig orientiert / Ich habe mein Studium abgeschlossen. Kann ich vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen?
    • Wer im CSH wohnt, kann aus den genannten Gründen einen Monat früher aus dem Mietvertrag entlassen werden. Im Erasmushaus kann man nicht früher aus dem Mietvertrag austeigen. Allerdings kann man sein Zimmer in den Semesterferien für maximal zwei Monate zwischen vermieten.
  • Kann ich meinen Mietvertrag einem:r Nachmieter:in überlassen?
    • CSH: Den:die Nachmieter:in kann man nicht selbst auswählen, sondern das freiwerdende Zimmer wird über die Homepage ausgeschrieben. Hausleitung, Haussprecher:innen und der:die Zimmervergabe-Vertreter:in des Stockwerks, auf dem das Zimmer frei wird, sichten die Bewerbungen und wählen ein:e Nachmieter:in aus. Erasmushaus: Nein, im Erasmushaus können Nachmieter:innen nur über die reguläre Zimmervergabe bestimmt werden. Es ist nicht möglich selbst ein:en Nachmieter:in zu bestimmen.
  • Kann ich von einem kleineren Zimmer in ein größeres Zimmer umziehen, wenn auf meinem Stockwerk eines frei wird?
    • CSH: Ja, allerdings wird dafür eine Aufwandsentschädigung von 50 € bei der Hausverwaltung fällig. Wenn jemand aus einem der größeren Zimmer auszieht, können die Stockwerksbewohner:innen untereinander abmachen, wer von einem kleineren in ein größeres Zimmer umziehen möchte. Entsprechend wird dann für das kleinere Zimmer ein:e Nachmieter:in gesucht bzw. das kleinere Zimmer wird bei der nächsten regulären Vergabe neu besetzt. Im Erasmushaus sind die Zimmer alle gleich groß.